Erwägungsgrund 10 32006R1320
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Übergangsmaßnahmen in ihren Verwaltungs- und Kontrollsystemen eindeutig identifiziert werden. Dies ist besonders für bestimmte in allen Mitgliedstaaten angebotene Fördermaßnahmen wichtig, um die wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten und eine Doppelfinanzierung aufgrund der Überschneidung der Programmplanungszeiträume in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis zu dem in den Entscheidungen zur Genehmigung der Gemeinschaftsförderung festgesetzten Endtermin der Förderfähigkeit der Ausgaben zu vermeiden.