Erwägungsgrund 15 32006R1459
Auf den Strecken zwischen der Gemeinschaft und Drittländern ist der Anteil von Passagierflugreisen mit Anschlussflug spürbar höher als auf internationalen innergemeinschaftlichen Flügen. Deshalb müssten die durch Tarifkonsultationen gewonnenen Vorteile des Interlining für die Verbraucher auf Strecken zwischen der Gemeinschaft und Drittländern größer sein.