Verordnung (EG) Nr. 1459/2006 der Kommission vom 28. September 2006 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen betreffend Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren im Personenlinienverkehr und die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen
Konsultationen über Passagiertarife können zur Verbreitung von Interlining-Passagiertarifen zum Vorteil der Luftfahrtunternehmen und der Luftverkehrsnutzer beitragen. Diese Konsultationen dürfen jedoch nicht über das Ziel hinausgehen, das Interlining zu erleichtern.
Erwägungsgrund 10 32006R1459Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen