Erwägungsgrund 11 32006R1459
Die Ergebnisse der Konsultation, die von der Kommission im Juni 2004 zur Überarbeitung der Verordnung (EWG) Nr. 1617/93 durchgeführt wurde, lassen erkennen, dass der innergemeinschaftliche Luftverkehrsmarkt sich in einer Weise entwickelt hat, dass die Gewissheit, dass Tarifkonsultationen weiterhin sämtliche Kriterien von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag erfüllen, zurückgeht.