Verordnung (EG) Nr. 1459/2006 der Kommission vom 28. September 2006 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen betreffend Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren im Personenlinienverkehr und die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen
Diese Verordnung ergeht unbeschadet der Anwendbarkeit von Artikel 82 EG-Vertrag —
Erwägungsgrund 22 32006R1459Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen