Erwägungsgrund 2 32006R1931
Es liegt im Interesse der erweiterten Gemeinschaft, sicherzustellen, dass die Grenzen mit ihren Nachbarländern kein Hemmnis für den Handel, den sozialen und kulturellen Austausch oder die regionale Zusammenarbeit sind. Daher sollte ein wirksames System für den kleinen Grenzverkehr entwickelt werden.