Art. 18 32006R1996
Die Verordnung (EG) Nr. 1278/2006 wird wie folgt geändert:
1)
Artikel 1 Absatz 1, erster Unterabsatz erhält folgende Fassung:
2)
Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
3)
Der Titel des Anhangs erhält folgende Fassung:
Die Verordnung (EG) Nr. 1278/2006 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Absatz 1, erster Unterabsatz erhält folgende Fassung:
Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Der Titel des Anhangs erhält folgende Fassung: