Art. 23 32006R0865Bearbeitung durch die Zollstelle
Die in Artikel 22 oder gegebenenfalls in Artikel 53 Absatz 1 genannte Zollstelle übermittelt nach Ausfüllen des Felds 27 des Originals der Einfuhrgenehmigung…
Art. 4 Abs. 2 32008R1041VERORDNUNG (EG) Nr. 1041/2008 DER KOMMISSION vom 23. Oktober 2008 zur Festlegung ausführlicher Durchführungsvorschriften für die Unterstützung der Ausfuhr von Rindfleisch, dem bei der Einfuhr nach Kanada eine besondere Behandlung zugute kommen kann (kodifizierte Fassung)
Die Zollstelle gemäß Absatz 1 versieht das Bescheinigungsoriginal im vorgesehenen Feld mit Sichtvermerk und sendet dieses Original dem antragstellenden…
Art. 25 32006R0865Bearbeitung durch die Zollstelle
Die in Artikel 24 oder gegebenenfalls Artikel 53 Absatz 1 genannte Zollstelle gibt nach Ausfüllen des Felds 14 des Originals der Einfuhrmeldung (Formblatt Nr.…
Art. 3 Abs. 2 32008R0133VERORDNUNG (EG) Nr. 133/2008 DER KOMMISSION vom 14. Februar 2008 über die Einfuhr von reinrassigen Zuchtrindern aus Drittländern und die Gewährung von Erstattungen bei ihrer Ausfuhr (kodifizierte Fassung)
Das Original der beiden in Absatz 1 genannten Papiere wird dem Ausführer zurückgeschickt, während die von den Zollbehörden beglaubigte Kopie der beiden Papiere…
Art. 3 Abs. 3 32009R0296VERORDNUNG (EG) Nr. 296/2009 DER KOMMISSION vom 8. April 2009 mit Durchführungsbestimmungen für die administrative Unterstützung bei der im Rahmen der Kontingentierungsregelung vorgenommenen Ausfuhr von bestimmtem Käse, dem bei der Einfuhr in die Vereinigten Staaten von Amerika eine besondere Behandlung zugute kommen kann (Neufassung)
Die in Absatz 2 genannte Zollstelle füllt das für diesen Zweck auf dem Original vorgesehene Feld aus und übergibt das Original dem Ausführer oder seinem…