Erwägungsgrund 1 32007R0391
In Einklang mit den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates finanziert die Gemeinschaft Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kontrolle und Durchsetzung von Fischereivorschriften bereits seit 1990.
In Einklang mit den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates finanziert die Gemeinschaft Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kontrolle und Durchsetzung von Fischereivorschriften bereits seit 1990.