Erwägungsgrund 8 32007R0391
Die Mitgliedstaaten sollten ihre Programme und die Auswirkungen ihrer Ausgaben auf Kontrolle, Inspektion und Überwachung während des gesamten Zeitraums 2007—2013 auf Jahresbasis überprüfen.
Die Mitgliedstaaten sollten ihre Programme und die Auswirkungen ihrer Ausgaben auf Kontrolle, Inspektion und Überwachung während des gesamten Zeitraums 2007—2013 auf Jahresbasis überprüfen.