Erwägungsgrund 29 32008R0040
Angesichts des Gutachtens des STECF ist die Schließung bestimmter Heringlaichgebiete nicht erforderlich, um die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Art im ICES-Gebiet VI a zu gewährleisten.
Angesichts des Gutachtens des STECF ist die Schließung bestimmter Heringlaichgebiete nicht erforderlich, um die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Art im ICES-Gebiet VI a zu gewährleisten.