Erwägungsgrund 15 32008R0040
Die Gemeinschaft hat nach dem in den Fischereiabkommen oder dazugehörigen Protokollen vorgesehenen Verfahren Konsultationen über Fangrechte mit Norwegen, den Färöern und Grönland geführt.
Die Gemeinschaft hat nach dem in den Fischereiabkommen oder dazugehörigen Protokollen vorgesehenen Verfahren Konsultationen über Fangrechte mit Norwegen, den Färöern und Grönland geführt.