Erwägungsgrund 18 32008R0040
Zur Anpassung der Aufwandsbeschränkungen für Kabeljau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 werden alternative Regelungen aufrechterhalten, um den Fischereiaufwand gemäß Artikel 8 Absatz 3 jener Verordnung im Einklang mit den TAC zu steuern.