Erwägungsgrund 7 32008R0040
Es sollte klargestellt werden, dass diese Verordnung auch auf die ausschließlich zum Zweck wissenschaftlicher Forschung unternommenen Fangeinsätze Anwendung finden sollte, wenn bei diesen Einsätzen gefangene Meerestiere verkauft werden. Infolge des Gutachtens des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) muss für Sardellen im ICES-Gebiet VIII eine Regelung zur Steuerung der Fangbeschränkungen angewendet werden. Die Kommission sollte die Fangmöglichkeiten für Sardellen im ICES-Gebiet VIII auf der Grundlage der wissenschaftlichen Daten des ersten Halbjahres 2008 und der im Rahmen des Mehrjahresplans für Sardellen geführten Erörterungen festlegen.