Erwägungsgrund 16 32008R0707
Auf der Grundlage der eingegangenen Angebote ist ein Höchstbetrag für die Ausfuhrerstattung festzusetzen. Allerdings kann es zu Situationen kommen, in denen es angezeigt ist, keines der eingegangenen Angebote anzunehmen.
Auf der Grundlage der eingegangenen Angebote ist ein Höchstbetrag für die Ausfuhrerstattung festzusetzen. Allerdings kann es zu Situationen kommen, in denen es angezeigt ist, keines der eingegangenen Angebote anzunehmen.