Erwägungsgrund 6 32008R0707
Die Meldung der Zuckerpreise für das System zur Feststellung der Preise erfolgt im Rahmen eines traditionellen Systems mit vierteljährlichen Übermittlungen von zugelassenen Marktteilnehmern an die Kommission. Es ist ein endgültiges EDV-gestütztes Preismeldesystem ausgearbeitet worden. Dieses System wird eine monatliche Preismeldung von zugelassenen Marktteilnehmern an den Mitgliedstaat, gefolgt durch die Übermittlung der nationalen Preisdurchschnitte von den Mitgliedstaaten an die Kommission, ermöglichen. Bestimmungen für das endgültige System sollten die Bestimmungen für das Übergangssystem ersetzen.