Erwägungsgrund 19 32008R0707
In Anbetracht der Entwicklung der Marktlage im laufenden Wirtschaftsjahr und der Vorausschätzungen für das folgende Wirtschaftsjahr kann die Kommission den Vertragsnehmern die Möglichkeit geben, den Zucker vor Ende des vertraglichen Lagerungszeitraums im Rahmen von Verträgen abzusetzen.