Erwägungsgrund 8 32008R0707
Die Gemeinschaftsbestände am Ende jedes Wirtschaftsjahres sind von Bedeutung für die Beurteilung der Lage auf dem Zuckermarkt im Hinblick auf etwaige Marktverwaltungsbeschlüsse, insbesondere Marktrücknahmen. In bestimmten Fabriken beginnt die Verarbeitung von Zucker für das neue Wirtschaftsjahr im Sommer, und die monatlichen Endbestände der Zuckerhersteller werden durch die neue Erzeugung erhöht. Um die genauen Gemeinschaftsbestände am Ende des Wirtschaftsjahres zu kennen, müssen die zugelassenen Zuckerhersteller und die Mitgliedstaaten für die Monate Juli, August und September den Anteil ihrer Endbestände mitteilen, der sich aus der Erzeugung des folgenden Wirtschaftsjahrs ergibt.