Erwägungsgrund 20 32008R0707
Um eine angemessene Verwaltung der Regelung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Bedingungen, unter denen ein Beihilfevorschuss gewährt werden kann, die Anpassung der Beihilfe in Fällen, in denen die Vertragsmenge nicht vollständig eingehalten wird, die Kontrollvorschriften zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beihilfeansprüchen, die etwaigen Sanktionen und die Informationen festzulegen, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln müssen.