Art. 16 32008R0717
Die Erteilung der Genehmigungen kann nach dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Verfahren von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Die Erteilung der Genehmigungen kann nach dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Verfahren von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.