Erwägungsgrund 11 32008R0766
Um die Kohärenz zwischen den von der Kommission, den anderen Einrichtungen und Stellen der Europäischen Union und anderen internationalen und regionalen Organisationen durchgeführten Maßnahmen zu fördern, sollte die Kommission zur Veranstaltung von Fortbildungsmaßnahmen und Leistung jeder Form von Unterstützung mit Ausnahme finanzieller Unterstützung für die Verbindungsbeamten von Drittländern und von europäischen oder internationalen Organisationen und Stellen einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren mit diesen Einrichtungen sowie z. B. mit Europol und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) befugt sein.