Erwägungsgrund 13 32008R0766
Weiterhin muss bei der Kommission eine ständige Infrastruktur geschaffen werden, damit gemeinsame Zollaktionen während des ganzen Kalenderjahres koordiniert werden können und für die Zeit der Ausführung einer oder mehrerer Einzelaktionen für Vertreter der Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls auch für Verbindungsbeamte aus Drittländern und von europäischen oder internationalen Organisationen und Stellen, wie insbesondere Europol, der Weltzollorganisation (WZO) und Interpol, die Möglichkeit zur Mitarbeit geschaffen wird.