Erwägungsgrund 7 32008R0766
Gegenwärtig dürfen nach der Verordnung (EG) Nr. 515/97 personenbezogene Daten, die von einem Mitgliedstaat in das ZIS eingegeben wurden, nur in andere EDV-Systeme kopiert werden, wenn die vorherige Zustimmung des ZIS-Partners vorliegt, der diese Daten in das System eingegeben hat, und nur unter den Bedingungen, die dieser ZIS-Partner nach Artikel 30 Absatz 1 festgelegt hat. Die Änderung der Verordnung hat zum Ziel, vom Prinzip der vorherigen Zustimmung nur dann abzuweichen, wenn die Daten dazu bestimmt sind, von den für das Risikomanagement zuständigen nationalen Behörden und Kommissionsdienststellen zur Steuerung der Kontrolle von Warenbewegungen verarbeitet zu werden.