Erwägungsgrund 23 32008R0766
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, zu beschließen, welche Daten in das ZIS aufgenommen werden, und zu bestimmen, zu welchen Maßnahmen in Verbindung mit der Anwendung der Agrarregelung Informationen in das ZIS einzugeben sind. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 515/97, auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen, bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.