Erwägungsgrund 14 32008R0766
Zur Behandlung der das ZIS betreffenden Aufsichtsfragen sollte der Europäische Datenschutzbeauftragte mindestens einmal jährlich eine Sitzung mit den nationalen Datenschutzbehörden einberufen.
Zur Behandlung der das ZIS betreffenden Aufsichtsfragen sollte der Europäische Datenschutzbeauftragte mindestens einmal jährlich eine Sitzung mit den nationalen Datenschutzbehörden einberufen.