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Führt die Visumbehörde als Vertretung eines anderen Mitgliedstaats die Prüfung des Antrags nicht fort, ergänzt sie den Antragsdatensatz um folgende Daten:
Statusinformation, aus der hervorgeht, dass die Prüfung des Antrags nicht fortgeführt wurde;
Behörde, die die Prüfung des Antrags nicht fortgeführt hat, einschließlich ihres Standorts;
Ort und Datum der Entscheidung über die Nichtfortführung der Prüfung;
Mitgliedstaat, der für die Prüfung des Antrags zuständig ist.
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