Erwägungsgrund 32 32008R0767
Es sollte eine Regelung getroffen werden, die es den Vertretern der Schweiz erlaubt, an der Tätigkeit der Ausschüsse teilzunehmen, die die Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen. Eine solche Regelung wird in dem Briefwechsel zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz, der dem in Erwägungsgrund 31 genannten Abkommen beigefügt ist, in Betracht gezogen.