Art. 13 Abs. 2 32008D0633Die innerstaatlichen Bestimmungen eines Mitgliedstaats über die Speicherung von VIS-Daten, die der betreffende Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Art. 40 Abs. 1 32017R2226VERORDNUNG (EU) 2017/2226 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011
Jeder Mitgliedstaat darf die alphanumerischen Daten, die er in das EES eingegeben hat, im Einklang mit den Zwecken des EES und unter uneingeschränkter Achtung…
Art. 18d Abs. 3 32008R0767Nutzung des VIS zur manuellen Bearbeitung von Anträgen durch die nationalen ETIAS-Stellen
Nach der Abfrage des VIS durch die nationalen ETIAS-Stellen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1240 speichern die dazu ermächtigten Bediensteten…
Erwägungsgrund 11 32008R0767Es ist erforderlich, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu bestimmen, deren dazu ermächtigte Bedienstete die Befugnis haben, Daten für die…
Art. 36a Abs. 3 32008R0767Datenschutz
Die Richtlinie (EU) 2016/680 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im VIS gespeichert sind, einschließlich des Zugriffs auf diese Daten, für…