Art. 9h 32008R0767
Durchführung und Handbuch
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Die Kommission erlässt einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 48a, um in einem Handbuch die für Abfragen, Verifizierungen und Bewertungen erforderlichen Verfahren und Vorschriften festzulegen.
Die Kommission erlässt einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 48a, um in einem Handbuch die für Abfragen, Verifizierungen und Bewertungen erforderlichen Verfahren und Vorschriften festzulegen.