Erwägungsgrund 1 32009R0662
Titel IV des Dritten Teils des Vertrags liefert die Rechtsgrundlage für die Annahme von Rechtsakten der Gemeinschaft im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen.
Titel IV des Dritten Teils des Vertrags liefert die Rechtsgrundlage für die Annahme von Rechtsakten der Gemeinschaft im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen.