Erwägungsgrund 17 32009R0662
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sollten sicherstellen, dass alle Angaben, die als vertraulich eingestuft werden, im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt werden.