Erwägungsgrund 12 32009R0662
Es sollte geprüft werden, ob die Gemeinschaft hinreichendes Interesse daran hat, ein bilaterales Abkommen zwischen der Gemeinschaft und dem betreffenden Drittstaat zu schließen oder gegebenenfalls ein bestehendes bilaterales Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat durch ein Abkommen der Gemeinschaft zu ersetzen. Zu diesem Zweck sollten alle Mitgliedstaaten über eine etwaige Mitteilung, die die Kommission bezüglich eines von einem Mitgliedstaat geplanten Abkommens erhalten hat, informiert werden, damit sie ihr Interesse daran bekunden können, sich der Initiative des Mitgliedstaats, der die Mitteilung vornimmt, anzuschließen. Geht aus diesem Informationsaustausch ein hinreichendes Interesse der Gemeinschaft hervor, so sollte die Kommission in Erwägung ziehen, ein Verhandlungsmandat im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und dem betreffenden Drittstaat vorzuschlagen.