Erwägungsgrund 4 32009R0662
Damit ein angemessener Rechtsrahmen zur Befriedigung bestimmter Bedürfnisse eines bestimmten Mitgliedstaats in seinen Beziehungen zu einem Drittstaat geschaffen werden kann, kann darüber hinaus auch offensichtlicher Bedarf am Abschluss neuer Abkommen mit Drittstaaten in Bereichen der Ziviljustiz, die unter Titel IV des Dritten Teils des Vertrags fallen, bestehen.