Erwägungsgrund 6 32009R0885
Die Erfahrung hat gezeigt, dass je nach Art des Antrags unterschiedliche Gebührensätze eingeführt werden sollten, insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit neuer Referenzproben und neuer Evaluierungen der Analysemethode für bereits zugelassene Futtermittelzusatzstoffe.