Erwägungsgrund 12 32009R0885
Es empfiehlt sich weiterhin, unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen den Anwendungsbereich der Leitlinien anzupassen, die das GRL für die Antragsteller nach Erlass der Verordnung (EG) Nr. 429/2008 erstellt hat, sowie weitere kleinere Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 vorzunehmen.