Erwägungsgrund 4 32009R0885
In der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 ist weiterhin vorgesehen, dass das GRL den Antragstellern eine Gebühr in Höhe von 6000 EUR je Antrag berechnet. Darüber hinaus enthält Anhang II der genannten Verordnung eine Liste des Verbands nationaler Referenzlaboratorien, die das GRL bei seinen Pflichten und Aufgaben unterstützt.