Erwägungsgrund 10 32009R0885
Es ist daher angezeigt, für Gruppenanträge auf Zulassung bereits zugelassener Futtermittelzusatzstoffe, wie z. B. chemisch definierte Aromastoffe, reduzierte Gebühren festzusetzen, sofern die Anträge gleichzeitig vorgelegt werden und ähnliche Analysemethoden, insbesondere Multianalyt-Methoden, beinhalten.