Erwägungsgrund 11 32009R0885
Für die Berechnung der unterschiedlichen Gebührensätze wird von einer aus zwei Komponenten bestehenden Gebühr ausgegangen. Durch die erste Komponente sollen die Verwaltungskosten des GRL sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Handhabung der Referenzproben unterstützt werden. Mit der zweiten Komponente sollen die Kosten des Berichterstatter-Laboratoriums für die wissenschaftliche Evaluierung und die Vorbereitung des Evaluierungsberichts unterstützt werden.