Erwägungsgrund 13 32009R0885
Belgien hat die Kommission ersucht, das „Centre wallon de recherches agronomiques (CRA-W)“ in Gembloux als neues nationales Referenzlaboratorium für den Verband zu benennen. Da das Laboratorium den Anforderungen gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 entspricht, sollte es in die Liste der Laboratorien in Anhang II der genannten Verordnung aufgenommen werden. Litauen hat die Kommission über seine Absicht unterrichtet, das „Klaipėdos apskrities VMVT laboratorija“ in Klaipėda aus dem Verband nationaler Referenzlaboratorien abzuberufen. Dieses Laboratorium sollte demnach von der Liste der Laboratorien gestrichen werden. Darüber hinaus haben mehrere Mitgliedstaaten der Kommission mitgeteilt, dass sich bestimmte Angaben ihrer im Verband mitwirkenden nationalen Referenzlaboratorien geändert haben. Die Liste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 sollte deshalb entsprechend geändert werden. Im Interesse der Klarheit des Gemeinschaftsrechts sollte sie ganz durch die Liste in Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt werden.