Erwägungsgrund 38 32010R1093
Bei der derzeitigen Überprüfung der Richtlinie 94/19/EG und der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger will die Kommission der Notwendigkeit, unionsweit für eine weitere Harmonisierung zu sorgen, besondere Aufmerksamkeit widmen. Im Versicherungssektor will die Kommission die Möglichkeit prüfen, Unionsregeln einzuführen, mit denen Versicherungsnehmer im Falle der drohenden Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft geschützt werden. Die ESA sollten in diesen Bereichen eine wichtige Rolle übernehmen und es sollten ihnen geeignete Befugnisse in Bezug auf die Europäischen Sicherungs- beziehungsweise Entschädigungssysteme übertragen werden.