Art. 34 32010R0583
Das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger für einen Feeder-OGAW enthält im Abschnitt Praktische Informationen spezifische Angaben zum Feeder-OGAW.
Die in Absatz 1 genannten Informationen umfassen Folgendes:
eine Erklärung dahingehend, dass der Prospekt des Master-OGAW, das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger sowie die regelmäßigen Berichte und Abschlüsse den Anlegern des Feeder-OGAW auf Anfrage übermittelt werden, auf welche Weise sie erlangt werden können und in welcher(n) Sprache(n) sie vorliegen;
Angabe, ob die unter Buchstabe a genannten Unterlagen nur als Kopie in Papierform oder auch auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen und ob Gebühren für Unterlagen erhoben werden, die nicht gemäß Artikel 63 Absatz 5 der Richtlinie 2009/65/EG kostenlos zur Verfügung gestellt werden;
Angabe, ob der Master-OGAW in einem anderen Mitgliedstaat als der Feeder-OGAW niedergelassen ist und ob dies die steuerliche Behandlung des Feeder-OGAW beeinflusst. Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Erklärung abzugeben.