Erwägungsgrund 16 32011R0284
Wird bei der Warenuntersuchung ein Verstoß gegen die Vorschriften festgestellt, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission unverzüglich über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel informieren.
Wird bei der Warenuntersuchung ein Verstoß gegen die Vorschriften festgestellt, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission unverzüglich über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel informieren.