Erwägungsgrund 18 32011R0284
Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikel, deren Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong ist, sollten nur dann in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind und die Ergebnisse vorliegen. Daher sollten die Ergebnisse dieser Prüfungen den Zollbehörden zur Verfügung gestellt werden, bevor die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.