Erwägungsgrund 15 32011R0284
Um auf Unionsebene eine gewisse Einheitlichkeit der Kontrollen von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong ist, zu gewährleisten, sollte das Verfahren für die amtlichen Kontrollen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden. Diese Kontrollen sollten Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung umfassen.