Erwägungsgrund 94 32012R0648
Im Rahmen der Erarbeitung technischer Leitlinien und technischer Regulierungsstandards, insbesondere bei der Festlegung der Clearingschwelle für nichtfinanzielle Gegenparteien gemäß dieser Verordnung, sollte die ESMA öffentliche Anhörungen der Marktteilnehmer durchführen.