Erwägungsgrund 58 32012R0648
Die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden, der ESMA und anderen relevanten Behörden sowie deren Verpflichtung zu gegenseitiger Amtshilfe und Zusammenarbeit müssen verstärkt werden. In Anbetracht zunehmender grenzüberschreitender Tätigkeiten sollten diese Behörden einander die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zweckdienlichen Informationen übermitteln, um eine wirksame Durchsetzung dieser Verordnung auch in Situationen zu gewährleisten, in denen Verstöße oder mutmaßliche Verstöße die Behörden in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten betreffen können. Beim Informationsaustausch ist die strikte Wahrung des Berufsgeheimnisses erforderlich. Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen von OTC-Derivatekontrakten ist es von wesentlicher Bedeutung, dass andere betroffene Behörden wie Steuerbehörden und Regulierungsstellen des Energiesektors Zugang zu den für die Ausübung ihrer Funktionen notwendigen Informationen haben.