Erwägungsgrund 36 32012R0648
Bei Finanzdienstleistungen und beim Handel mit Derivatekontrakten gibt es Bereiche, in denen auch Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum bestehen können. In den Fällen, in denen sich solche Rechte auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die sich als Branchenstandard durchgesetzt haben oder sich auf Branchenstandards auswirken, sollten die diesbezüglichen Lizenzen zu verhältnismäßigen, fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen erteilt werden.