Erwägungsgrund 6 32013R1300
Über den Kohäsionsfonds unterstützte transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (TEN-V) müssen den Leitlinien entsprechen, die mit der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wurden. Um die Anstrengungen in diesem Zusammenhang zu konzentrieren, sollten die in der Verordnung definierten Projekte von gemeinsamem Interesse Priorität erhalten.