Erwägungsgrund 5 32013R1360
Im Zuge der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker hob die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates die Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 ab dem Wirtschaftsjahr 2006/2007 auf und ersetzte diese. Mit der Verordnung (EG) Nr. 318/2006, die anschließend aufgehoben und in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates aufgenommen wurde, wurde das System der Selbstfinanzierung der Produktionsabgabenregelung mit einem System variabler Zuckerproduktionsabgaben durch eine neue Produktionsabgabe ersetzt, die auf die Leistung eines Beitrags zur Finanzierung der im Zuckersektor im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker anfallenden Ausgaben ausgerichtet ist.