Verordnung (EU) Nr. 1360/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006, des Koeffizienten für die Berechnung der Ergänzungsabgabe für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 und 2004/2005 und der Beträge, die die Zuckerhersteller den Zuckerrübenverkäufern für die Differenz zwischen dem Höchstbetrag der Abgaben und dem Betrag dieser für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2005/2006 zu erhebenden Abgaben zu zahlen haben
Am 29. September 2011 erließ das Gericht sein Urteil in der Rechtssache T-4/06, in dem es feststellte, dass es keine geeignete Rechtsgrundlage für einen differenzierten Koeffizienten für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor gibt, und erklärte Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1686/2005, in der durch Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1193/2009 geänderten Fassung, für nichtig.
Erwägungsgrund 9 32013R1360Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen